Beteiligung zum Bebauungsplan „Klinikum Offenbach“ gestartet
Stadt Offenbach legt Entwurf zur langfristigen Standortentwicklung des Sana-Klinikums aus
Die Stadt Offenbach hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 648 „Klinikum Offenbach“ gestartet. Bürgerinnen und Bürger können den Entwurf noch bis zum 6. Juli 2026 einsehen und Stellungnahmen abgeben. Ziel der Planung ist die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Klinikstandorts des Sana-Klinikums.
Der Entwurf des Bebauungsplans umfasst das Gelände zwischen Starkenburgring, Sprendlinger Landstraße, Rosenaustraße, Beethovenstraße, Lortzingstraße und Brinkstraße. Nach Angaben der Stadt Offenbach wurde die Aufstellung des Bebauungsplans bereits im Jahr 2019 durch die Stadtverordneten beschlossen. Damit sollte die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um den Klinikstandort langfristig zu sichern und strukturell weiterzuentwickeln.
Im Januar 2019 erfolgte der Aufstellungsbeschluss, im Mai 2026 billigte die Stadtverordnetenversammlung den aktuellen Entwurf und leitete die öffentliche Auslegung ein. Mit dem nun gestarteten Beteiligungsverfahren erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich aktiv in die städtebauliche Entwicklung des Klinikareals einzubringen.
Die Planunterlagen, bestehend aus Entwurf, Begründung, Umweltbericht sowie umweltbezogenen Stellungnahmen, sind sowohl digital als auch analog zugänglich. Online stehen die Dokumente über das städtische Beteiligungsportal zur Verfügung, zusätzlich können sie im Rathaus Offenbach in der Berliner Straße 100 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim zuständigen Vermessungsamt eingereicht werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass die im Verfahren verwendeten DIN-Normen aus urheberrechtlichen Gründen ausschließlich vor Ort im Rathaus einsehbar sind.
Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt Offenbach das Ziel, die bauliche und funktionale Entwicklung des Sana-Klinikums planungsrechtlich abzusichern. Neben der langfristigen Standortentwicklung sollen damit auch künftige bauliche Anpassungen und Modernisierungen ermöglicht werden. Das Beteiligungsverfahren ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren. Es soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass Anregungen aus der Bevölkerung in die weitere Planung einfließen können.




