Asklepios zur Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg: ­Rückwirkende Änderungen am Pflegebudget sind verfassungswidrig

  • Schiedsstelle lehnt Antrag der Krankenkassen ab
  • Vorsitzender äußert begründete verfassungsrechtliche Zweifel an den nachträglichen Änderungswünschen zum Pflegebudget
  • Asklepios-CEO Kai Hankeln: „Immer mehr Experten positionieren sich klar gegen diesen Schnellschuss. Die nachträglichen Änderungen sind inhaltlich falsch, juristisch zweifelhaft und schlecht für Pflegekräfte und Patienten. Das Vorhaben muss im Gesundheitsausschuss des Bundestages, im und im Bundesrat gestoppt werden.“


Die Asklepios Gruppe begrüßt die Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg, die weitere Verzögerung der Pflegebudgets für das Jahr 2020 durch gesetzliche Krankenkassen zu unterbinden. Die Kassen hatten versucht, das laufende Einigungsverfahren durch einen Vertagungsantrag künstlich in die Länge zu ziehen, damit vor Abschluss noch von den Krankenkassen forcierte Änderungen am (GVWG) durchgesetzt werden können. Ziel der Kassen ist es, die Berechnungsgrundlagen des seit dem 1. Januar 2020 geltenden Pflegebudgets rückwirkend zu ihren Gunsten zu verändern. Die Schiedsstelle hat hierzu erklärt, dass die von den Kassen angestrebte rückwirkende Änderung in den laufenden Verfahren mit den „verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes unvereinbar ist.“ Eine rückwirkende Auslegung einer etwaigen Gesetzesänderung ist daher nach Auffassung der Schiedsstelle verfassungswidrig. Auch den vorgebrachten Argumenten der Kassen begegnen die Juristen kritisch und stellen fest: „Einem Gestaltungsmissbrauch sowie Doppelfinanzierungen und ungerechtfertigten zu begegnen, galt auch schon im Rahmen der Anwendung der bisherigen Rechtsvorschriften.“ […]

Pressemitteilung: Asklepios

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