Wirksamer Schutz von Patientendaten in der Cloud: Das Bayerische Krankenhausgesetz braucht ein Update

Patientendaten in der gehören angemessen geschützt – so viel ist klar. Vor allem aber müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Das Bayerische braucht dringend ein Update! 

In ticken die Uhren oft ein wenig anders als im Rest der Bundesrepublik. Die föderale Struktur Deutschlands ist auch der Grund, weshalb wir Bayern einen Sonderweg in Sachen eingeschlagen haben. Ein folgenreicher Unterschied ist im Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) zu beobachten. Artikel 27 limitiert die Cloudnutzung für Krankenhäuser durch besonders strenge Richtlinien, um medizinische Patientendaten vor unberechtigtem Fremdzugriff zu schützen. So dürfen Drittanbieter nur dann für die Datenverarbeitung herangezogen werden, sofern die Schlüsselgewalt für die Daten wahrt und Weisungsbefugnis über die datenverarbeitenden Mitarbeiter des externen Dienstleisters erhält. […]

: uniscon

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