Krankenhäusern wird moderne Auftragsdatenverarbeitung ermöglicht – positives Signal für Digitalisierung

Mit der Änderung im Landeskrankenhausgesetz wird Berliner Krankenhäusern eine moderne Datenverarbeitung und die Zusammenarbeit mit Drittanbietern ermöglicht. Die Berliner Kliniken begrüßen die Verabschiedung in der vergangenen Plenarsitzung und danken dem Abgeordnetenhaus von . Damit ist ein starkes Signal für den digitalen Wandel gesetzt.

Dem Änderungsantrag der Fraktionen der , und /Die Grünen zum Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde in der letzten Plenarsitzung entsprochen. Damit werden die landesrechtlichen Normen so angepasst, dass die Auftragsdatenverarbeitung für die Berliner Krankenhäuser auch mit externen Dienstleistern professionell und sicher durchführbar ist. Durch diese Regelung ist die Anwendung moderner, cloud-basierter Technologien und der Einsatz innovativer zum Wohle der Berlinerinnen und Berliner nun möglich. […]

Pressemitteilung: Berliner Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 612KB)

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