Pflegekompetenzgesetz stärkt Fachkräfte – doch volle Autonomie bleibe aus
Verbände begrüßen Gesetzesentwurf, fordern jedoch mehr Eigenständigkeit für Pflegefachkräfte
Das Pflegekompetenzgesetz, das heute im Rahmen einer Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit vorgestellt wurde, zielt darauf ab, Pflegefachkräften erweiterte Entscheidungskompetenzen in der Praxis zu verleihen. Insbesondere bei heilkundlichen Aufgaben, die Diabetes, Demenz und Wundversorgung betreffen, sollen Pflegekräfte mehr Verantwortung übernehmen können.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) sowie die katholischen Krankenhäuser begrüßen die Initiative und betonen die Wichtigkeit, das Potenzial der Pflegefachkräfte voll auszuschöpfen. Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD, hebt hervor, dass die Politik die Notwendigkeit erkannt hat, während Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland, die klare Definition des Berufsbildes der Pflegefachpersonen lobt. Dennoch äußern beide Verbände den Wunsch nach weiteren Verbesserungen bezüglich der Eigenständigkeit der Pflegefachkräfte im neuen Gesetz.







