Der AOK-Bundesverband begrüßt den Referentenentwurf zur Neuaufstellung der ambulanten Notfallversorgung

„Die kann mit diesem Gesetz strukturell neu aufgestellt und qualitativ entscheidend verbessert werden“, so Martin Litsch, des -Bundesverbandes. Das Gesetz gehe die wichtigsten Probleme der ambulanten Notfallversorgung effektiv an und greife wesentliche Forderungen der AOK-Gemeinschaft auf.

Es sei genau der richtige Ansatz, dass () grundsätzlich die erste Anlaufstelle für werden und ihre Standorte durch Kassenärztliche Vereinigungen, Landeskrankenhausgesellschaften und Krankenkassen gemeinsam geplant werden sollen. […]

: AOK-Bundesverband

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