Bedrohung der Schmerzmedizin durch unzureichende Leistungsgruppen im KHVVG
Gemeinsame Stellungnahme von BVSD, DSG, BVPRM und ANOA zur Krankenhausreform
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben der Berufsverband der Schmerztherapeuten (BVSD), die Deutsche Schmerzgesellschaft (DSG), die Arbeitsgemeinschaft nicht-operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken (ANOA) sowie der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM) ihre Bedenken zur geplanten Krankenhausreform (KHVVG) geäußert.
Zentraler Punkt der Reform sind die neu eingeführten Leistungsgruppen, die für unterschiedliche Zwecke – einschließlich Krankenhausplanung und Umverteilung finanzieller Ressourcen – konzipiert werden sollen. Die beteiligten Verbände stellen jedoch fest, dass es unrealistisch erscheint, ein einzelnes Leistungsgruppensystem zu entwickeln, das den vielfältigen Anforderungen gerecht wird. Besonders besorgniserregend ist, dass weder das geplante bundesweite Leistungsgruppensystem im KHVVG noch das in Nordrhein-Westfalen verwendete System spezifische Gruppen für die Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzen enthalten.
Die Verbände fordern daher eine differenzierte, bedarfs- und qualitätsorientierte Planung, die bundesweit einheitliche Regeln berücksichtigt. Sie betonen die Notwendigkeit, spezifische Leistungsgruppen zu schaffen, die die Schmerzmedizin abbilden und deren spezifische Anforderungen sowie notwendige Vorhaltungen angemessen berücksichtigen.
Sie warnen eindringlich: “Die erforderlichen Vorhaltungen, Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen dürfen nicht aufgrund der fehlenden Abbildung der Schmerzmedizin im Leistungsgruppensystem auf diese angewandt werden. Ohne eine spezifische Abbildung in Leistungsgruppen wären die Auswirkungen des KHVVG auf die Schmerzmedizin desaströs.”
Diese Position verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, die Schmerzmedizin in die Struktur der Krankenhausreform einzubeziehen, um die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen sicherzustellen.