Zu- und Abschläge im Krankenhauswesen 2025

Überblick und Auflistung relevanter Zuschläge und Abschläge

Im Krankenhauswesen werden verschiedene Abschläge und Zuschläge angewendet, die die Abrechnung und Finanzierung von Leistungen beeinflussen. Diese Regelungen dienen der Steuerung und Finanzierung von medizinischen und organisatorischen Prozessen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. Sie umfassen sowohl finanzielle Anpassungen aufgrund bestimmter Voraussetzungen oder Leistungen als auch pauschale Beträge für spezielle Aufgaben und Vorgaben, wie etwa die Teilnahme an digitalen Systemen oder die Berücksichtigung von Ausbildungsmaßnahmen.

Die folgende Auflistung bietet einen Überblick über die relevanten Abschläge und Zuschläge, die im Rahmen der Abrechnung und Qualitätssicherung im Krankenhaus Anwendung finden. Weitere Details sind auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes zu finden.

  • Abschlag aufgrund der Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur
  • Abschläge bei Nichteinschätzung des Beatmungsstatus/Beatmungsentwöhnungspotenzials und fehlender Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung
  • Abschlag aufgrund der Nichtteilnahme am DTA
  • Abschlag wegen nicht erfolgter, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Lieferung der DRG-Daten
  • Ausbildungszuschlag (Kosten für Ausbildungsstätten und Mehrkosten der Ausbildung)
  • Digitalisierungsabschläge
  • DRG-Systemzuschlag
  • Fixkostendegressionsabschlag
  • Förderbetrag in der Geburtshilfe
  • G-BA-Mehrkostenzuschlag (Anpassungsvereinbarung 2019 infolge Einführung des Pflegebudgets ab 2020)
  • G-BA-Systemzuschläge
  • Notfall zu- und Abschläge
  • Pflegezuschlag
  • QS-Abschlag (externe Qualitätssicherung)
  • QS-Zuschlag (externe Qualitätssicherung)
  • Sicherstellungszuschläge
  • Telematikzuschlag (Online-Rollout)
  • Zu- oder Abschlag für Besondere Einrichtungen
  • Zu- oder Abschlag für Erlösausgleiche
  • Zuschlag für die Aufnahme von Begleitpersonen/Begleitpersonenzuschlag
  • Zuschlag für die Mitaufnahme einer Pflegekraft
  • Zuschlag für Obduktionen
  • Zuschlag für die Meldung an das Implantateregister
  • Zuschläge für die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen
  • Zentrumszuschläge

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