Fixkostendegressionsabschlag
Der sog. Fixkostendegressionsabschlag dient der sog. Mengensteuerung im Krankenhausbereich. Krankenhäuser sollen nicht Jahr für Jahr beliebig die Menge ihrer Leistungen ausweiten und die
Abrechnungen damit beliebig erhöhen können.
Hinter dem Fixkostendegressionsabschlag steht der Gedanke, dass ein Krankenhaus im Falle von Leistungssteigerungen nicht zwangsläufig entsprechende Fixkostensteigerungen hat, zum Beispiel, wenn Verbrauchsmaterial in größeren Mengen günstiger eingekauft wird oder bestehende Personalressourcen besser genutzt werden, und somit letztlich betriebswirtschaftlich Kostenvorteile hätte, wenn mehr Leistungen zu regulären DRG-Preisen abgerechnet würden4. Solche mengenbezogenen Kostenvorteile von Mehrleistungen sollen im Wege des Fixkostendegressionsabschlags „verursachungsgerecht“ bei der Budgetverhandlung des einzelnen Krankenhauses nach § 4 khentgg berücksichtigt und nicht mehr allen Krankenhäusern entgegengehalten werden. Der Fixkostendegressionsabschlag verfolgt mithin das Ziel, die im Vergütungssystem vorhandenen Anreize zur Erbringung von Mehrleistungen auf Ortsebene zu dämpfen. Er ersetzt dabei die bisher auf Landesebene im Landesbasisfallwert wirksame Mengendegression durch einen krankenhausindividuellen Abschlag
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