Vereinbarung Besondere Einrichtungen 2019

InEK veröffentlicht die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr (VBE 2019).

Gemäß § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG können besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken oder aus Gründen der mit dem --Katalog noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem genommen werden […]

Download: InEK (PDF, 93KB)

Das könnte Dich auch interessieren …