VdK klagt gegen Finanzierung der Krankenhausreform durch gesetzlich Versicherte
Belastung der GKV-Beiträge als verfassungswidrig eingestuft
Der Sozialverband VdK hat rechtliche Schritte gegen die Kostenverteilung der kürzlich beschlossenen Krankenhausreform angekündigt. Hintergrund ist die Entscheidung, die Hälfte der geschätzten Gesamtkosten von 50 Milliarden Euro über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren. VdK-Präsidentin Verena Bentele bezeichnet diese Regelung als verfassungswidrig, da Sozialversicherungsbeiträge laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz unterliegen und ausschließlich zweckgebunden verwendet werden dürfen…




