vdek warnt vor Aufweichung der Klinikreform durch KHAG
Elsner kritisiert Länderforderungen zu Leistungsgruppen, Standortdefinition und Verwendung des Transformationsfonds
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht durch aktuelle Forderungen der Länder im parlamentarischen Verfahren zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zentrale Ziele der Klinikreform gefährdet. Wie der Verband mitteilt, drohten insbesondere bei Qualitätsvorgaben und der Verwendung des Transformationsfonds erhebliche Abstriche. Für Krankenhäuser und ihre Träger stehen damit wesentliche Rahmenbedingungen der künftigen Versorgungsstruktur zur Diskussion.
Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbarte Weiterentwicklung des bereits verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Vorgesehen sind drei zentrale Punkte: die Finanzierung des GKV-Anteils am Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro aus Steuermitteln, erweiterte Gestaltungsspielräume der Länder – etwa durch Ausnahmeregelungen und Kooperationen insbesondere in ländlichen Regionen – sowie die Verschiebung der Zuweisung neuer Leistungsgruppen an Krankenhäuser auf den 1. Januar 2027.
Im Zuge dessen wurde bereits im vergangenen Jahr das KHAG in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Nach Darstellung des vdek nutzen die Länder dieses Gesetzesvorhaben nun, um weitergehende Änderungen durchzusetzen. Dabei gehe es insbesondere um Ausnahmen bei Qualitätsanforderungen sowie um eine veränderte Auslegung der Standortdefinition.
Unstrittig sei nach Angaben des vdek die neue Finanzierungsregelung des Transformationsfonds. Die Mittel sollen künftig aus Steuergeldern stammen und damit die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betont: „Der Umbau der Krankenhauslandschaft ist Sache des Staates, nicht der Beitragszahlenden!“ Eine rasche gesetzliche Grundlage sei erforderlich, da Fördermittel nach dem KHVVG bereits ab 2026 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerufen werden können.
Kritisch bewertet der Verband hingegen die Forderung der Länder, Mittel aus dem Transformationsfonds auch für die Instandsetzung bestehender Krankenhäuser einzusetzen. Dies widerspreche der Zielsetzung des Fonds, der ausdrücklich auf die Förderung neuer, zukunftsfähiger Strukturen ausgerichtet sei.
Darüber hinaus verlangen die Länder eine Verlängerung von Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen um bis zu sechs Jahre. Konkret geht es etwa um personelle Qualitätsvorgaben wie die erforderliche Zahl an Fachärzten je Leistungsgruppe. Zudem soll die sogenannte Standortdefinition ausgeweitet werden. Bisher können Krankenhäuser innerhalb eines Umkreises von zwei Kilometern kooperieren, um bestimmte Leistungen gemeinsam anzubieten. Eine Ausweitung dieses Radius würde nach Einschätzung des vdek ermöglichen, dass Leistungen wie Herzoperationen auch dann angeboten werden, wenn nicht jeder beteiligte Standort sämtliche Qualitätskriterien erfüllt.
Elsner warnt: „Wir dürfen die Chance nicht verspielen, die Krankenhausstrukturen qualitativ hochwertig und zukunftsgerecht aufzustellen. Ansonsten verlieren wir viel und gewinnen nichts durch die Klinikreform.“ Für Krankenhäuser bedeutet die aktuelle Debatte eine Phase anhaltender Unsicherheit hinsichtlich Investitionsplanung, Leistungsportfolios und strategischer Ausrichtung. Die weitere Ausgestaltung des KHAG wird damit zu einem zentralen Faktor für Strukturentscheidungen in der stationären Versorgung.




