Thüringen begrüßt Einigung zum Krankenhausanpassungsgesetz
Voigt und Schenk sehen Klarheit für Länder und Planungssicherheit für Kliniken
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und Gesundheitsministerin Katharina Schenk begrüßen die Einigung zum Gesetzentwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes des Bundes. Nach Angaben der Landesregierung schafft der Kompromiss klare Rahmenbedingungen für die weitere Umsetzung der Krankenhausreform und stärkt zugleich die Entscheidungskompetenz der Länder.
Voigt betonte, es sei positiv, dass der Bund wesentliche Anregungen der Länder aufgegriffen habe. Nun gebe es verlässliche Regeln, auf deren Grundlage die Bundesländer ihre Krankenhausstrukturen zukunftsfest ausrichten könnten. Für Thüringen stehe dabei im Mittelpunkt, dass Behandlungsqualität, wirtschaftliche Stabilität und eine wohnortnahe Versorgung gleichermaßen gewährleistet bleiben. Bereits angestoßene Kooperationen zwischen Kliniken, Spezialisierungen sowie der Ausbau ambulanter Angebote würden durch die Reform berücksichtigt.
Anpassungen beim Transformationsfonds
Besondere Bedeutung misst die Landesregierung den Änderungen am Transformationsfonds bei. Dieser kann künftig nicht nur für Standortzusammenlegungen in der akutstationären Versorgung eingesetzt werden, sondern auch zur Erhaltung und Weiterentwicklung bestehender Krankenhausstandorte.
Gesundheitsministerin Schenk verwies darauf, dass die ostdeutschen Bundesländer bereits in den 1990er Jahren umfassende Strukturanpassungen mit Schließungen und Konzentrationen vorgenommen hätten. Für Thüringen gehe es daher weniger um weitere Reduzierungen als vielmehr um die gezielte Ertüchtigung bestehender Standorte im Hinblick auf die neuen Leistungsgruppen.
887 Anträge zu Leistungsgruppen
Im Rahmen der laufenden Landeskrankenhausplanung liegen insgesamt 887 Anträge Thüringer Krankenhäuser auf unterschiedliche Leistungsgruppen vor. Besonders häufig beantragt wurden die allgemeinen Leistungsgruppen „Innere Medizin“, „Allgemeine Chirurgie“ und „Intensivmedizin“, die für die Notfall- und Basisversorgung zentral sind.
Darüber hinaus besteht großes Interesse an der Leistungsgruppe „Geriatrie“ sowie an endoprothetischen Leistungsgruppen. Hier soll im Prüf- und Abwägungsprozess eine ausgewogene regionale Verteilung sichergestellt werden.
Das Thüringer Gesundheitsministerium plant für April und Mai Regionalkonferenzen mit den Klinikgeschäftsführungen, um erste Auswertungen zu besprechen und Abstimmungsprozesse einzuleiten. Parallel führt der Medizinische Dienst die abschließenden Prüfungen der Anträge durch. Diese sollen bis Ende Juli 2026 abgeschlossen sein.
Schrittweise Einführung des Vorhaltebudgets
Die Gesetzesbeschlüsse in Bundestag und Bundesrat sollen bis Ende März gefasst werden. Auch wenn sich die Phase der Budgetrelevanz verschoben hat und das Vorhaltebudget schrittweise bis 2030 vollständig eingeführt wird, sollen die Kliniken bereits zuvor von den neuen Vergütungsregelungen profitieren. „Damit sichern wir nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern schaffen auch Planungssicherheit für unsere Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden“, erklärte Ministerin Schenk abschließend.






