süV ab 2027: Strukturpauschalen ersetzen klassische DRG-Vergütung
182.734 Euro je Bett, Mindestfallzahlen und vollständiger Erlösausgleich – neue Entgeltlogik für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
KAYSERS CONSILIUM erläutert die ab 2027 geltende Vergütungssystematik für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV). Kern des Modells ist eine jährliche Strukturpauschale von 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett bei grundsätzlich mindestens 30 Fällen je Bett und Jahr; unterjährig erfolgt die Finanzierung zunächst über einen fallbezogenen Zahlbetrag.
Das Medizincontrolling sollte frühzeitig in die Umwandlungsplanung eingebunden werden. Neben der Analyse des bisherigen Fallspektrums müssen die neue Fallzählung, die vollständige Kodierung trotz Wegfalls der DRG-Vergütung und die technische Umsetzung des §-301-Verfahrens berücksichtigt werden.
Für potenzielle süV-Standorte wird die Entscheidung damit auch zu einer neuen Form der Wirtschaftlichkeitsrechnung: Nicht mehr die klassische DRG-Erlösoptimierung steht im Mittelpunkt, sondern das Zusammenspiel aus Strukturpauschale, Bettenzahl, Mindestfallzahl und Sachkostenvergütung.




