Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen starten 2027

Neue süV sollen ambulante und stationäre Basisversorgung sichern – Fokus auf internistische und geriatrische Leistungen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben das stationäre Leistungsspektrum für die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) festgelegt. Mit dieser Konkretisierung eines zentralen Bausteins der Krankenhausreform sollen künftig sowohl ambulante als auch nicht komplexe stationäre Leistungen wohnortnah angeboten werden. Die süV bleiben formal Krankenhäuser, unterliegen jedoch nicht der bisherigen Leistungsgruppensystematik.

DKG und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Leistungsspektrum sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen
Vereinbarung legt Grundlagen für neue Versorgungsform im Rahmen der Krankenhausreform – Fokus auf wohnortnahe internistische und geriatrische Behandlung

Wie Solidaris berichtet, sollen die süV vor allem internistische und geriatrische Leistungen erbringen, darunter die Behandlung von Atemwegs- und gastrointestinalen Erkrankungen sowie weitere Basisdiagnosen. Ziel der Reform ist es insbesondere, kleineren Häusern die strategische Möglichkeit zu geben, sich strukturell neu aufzustellen, das Leistungsangebot anzupassen und die Versorgung in dünn besiedelten Regionen zu sichern. Erste süV werden nach Angaben der Verbände voraussichtlich ab 2027 in Betrieb gehen.

Für die Geschäftsführung der Krankenhäuser ergeben sich daraus weitreichende organisatorische und wirtschaftliche Aufgaben

Dazu zählen die Bewertung der Umwandlung in eine süV, die Abwägung der Risiken durch den Verzicht auf Notfall- und Intensivmedizin sowie die Sicherstellung der Finanzierung. Besonders relevant sind die korrekte Zuordnung von AOP- und Hybrid-DRGs, die rechtssichere Umsetzung in der Abrechnung und die Anpassung interner Prozesse. Darüber hinaus erfordern süV neue Kooperationsmodelle, die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und die Integration von MVZ-Strukturen.

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