Neues Landeskrankenhausgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
Bürokratieabbau und zukunftsfähige Krankenhausversorgung
Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Kabinett den Entwurf eines neuen Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgelegt, das die Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform unterstützen und gleichzeitig die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern verbessern soll.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Reform der Krankenhausförderung. Statt einzelner Bauvorhaben, die aufwändig beantragt und geprüft werden müssen, soll ab 2028 eine jährliche Pauschalförderung eingeführt werden. Dies soll Krankenhäusern mehr Planbarkeit und weniger Bürokratie ermöglichen.
Weitere Neuerungen betreffen die Verbesserung des Kinderschutzes, die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen während der Geburt und mehr Rechte für Menschen mit Behinderung, wie die Mitnahme einer Begleitperson. Außerdem sollen Patientenfürsprecher eingeführt werden, um die Perspektiven der Patientinnen und Patienten stärker in den Klinikalltag einzubringen.
Nach Zustimmung des Kabinetts folgt die Verbandsanhörung, bevor der Entwurf 2025 in den Landtag eingebracht wird. Ministerin Drese betont, dass der Gesetzentwurf nicht nur die Reform begleitet, sondern auch ein Signal für andere Bundesländer setzt.






