Mögliche Reduzierung der Verjährungsfrist für Krankenhausvergütungsforderungen
Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB
Sollte die geplante Ergänzung zum 01.01.2019 in Kraft treten, müssten die krankenhäuser vor Ablauf des 31.12.2018 nicht nur Ansprüche gerichtlich geltend machen, die im Jahre 2014 entstanden sind, sondern auch Ansprüche aus den Jahren 2015 und 2016. […]
Quelle: Quaas & Partner
Siehe auch:
- Verjährungsfrist bei Aufrechnung einer Aufwandspauschale 20.03.2024
- Verjährung von Aufwandspauschalen 08.03.2024
- Krankenkassen seien nicht verpflichtet, für vor dem 1.1.2016 eingeleitete sachlich-rechnerische Prüfungen Aufwandspauschalen zu zahlen – Rückforderungsanspruch bestehe innerhalb der Verjährungsfrist 28.02.2024
- Kurze Verjährung gilt auch für Aufwandspauschale 29.12.2023
- Die zweijährige Verjährungsfrist gelte ab dem Inkrafttreten von § 109 Absatz 5 Satz 1 SGB V am 1. Januar 2019 auch analog für Ansprüche auf Rückzahlung von Aufwandspauschalen 14.12.2023
- Verjährung von Aufwandspauschalen 20.10.2023
- Sozialgerichte entscheiden zur Verjährung von Aufwandspauschalen 11.09.2023
- Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale 13.04.2023
- Aufwandspauschalen verjähren in vier Jahren 30.12.2022
- Vorsicht Verjährung! 30.09.2022