Mögliche Reduzierung der Verjährungsfrist für Krankenhausvergütungsforderungen

Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB

Sollte die geplante Ergänzung zum 01.01.2019 in Kraft treten, müssten die vor Ablauf des 31.12. nicht nur Ansprüche gerichtlich geltend machen, die im Jahre 2014 entstanden sind, sondern auch Ansprüche aus den Jahren 2015 und . […]

Quelle: Quaas & Partner


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