Verjährung von Aufwandspauschalen

B 1 KR 6/23 B | Bundessozialgericht, Urteil vom 18.09.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das hat mit seinem Urteil vom 18.09.2023, B 1 KR 6/23 B, in einem , der von der Anwaltskanzlei Quaas & Partner geführt wurde, die Nichtzulassungsbeschwerde der gegen ein Urteil des LSG vom 07.12.2022 (L 10 KR 102/22) zurückgewiesen. Das BSG hat damit bestätigt, dass die Forderung eines Krankenhauses auf Zahlung der Aufwandspauschale nach dem in § 45 SGB I verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz einer von vier Jahren unterliegt.

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