PiBaWü Studie: Pflegestufen und übergeleitete Pflegegrade erklären Pflege- und Betreuungszeit nur zu 21 Prozent
Philosophisch- Theologische Hochschule Vallendar
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 ließ sich für die ausschließlich nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingestuften Bewohner nur ein Anteil von 10 Prozent der Zeitunterschiede in Pflege- und Betreuungszeit auf den Pflegegrad zurückführen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Bewohner mit einem hohen Pflegegrad nicht mehr Pflege- und Betreuungszeit erhalten muss als eine Bewohnerin mit einem niedrigen Pflegegrad. Offensichtlich wird jedoch, dass die Kriterien der Pflegebegutachtung nicht zu einer der Pflegepraxis entsprechenden Einschätzung von Pflegebedürftigkeit gelangen müssen. Die Tatsache, dass der Erklärungsgehalt des Pflegegrades an der Pflege- und Betreuungszeit einen so geringen Anteil hat, wird insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass die Pflegegrade zur Berechnung der Personalausstattung der Heime herangezogen werden. […]
Quelle: PTHV