Impuls für eine länderübergreifende Krankenhausplanung in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesländer sollten bei Krankenhausplanung auch grenznahe Versorgungsangebote berücksichtigen
Die aktuelle Krankenhausreform auf Bundesebene bietet für Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit, die stationären Versorgungsstrukturen zukunftsfähig zu gestalten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist dabei eine sektoren- und länderübergreifende Planung.
Obwohl die Bundesländer die Hoheit über die Krankenhausplanung besitzen, wird der Planungsprozess bisher nur innerhalb der eigenen Landesgrenzen durchgeführt. Ein Blick auf die Landkarte zeigt jedoch, dass an den westlichen und südlichen Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns bereits heute zahlreiche Versorgungsangebote bestehen, die im Rahmen einer bedarfsgerechten Planung nach bundeseinheitlichen Leistungsgruppen unbedingt berücksichtigt werden sollten. Auch die umliegenden ambulanten Versorgungskapazitäten sollten stärker in die Planung einbezogen werden.
Die Techniker Krankenkasse (TK) empfiehlt, die naheliegenden Versorgungsangebote der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg in den Planungsprozess einzubeziehen. Für die Patientinnen und Patienten sei es irrelevant, ob das passende Versorgungsangebot auf der einen oder anderen Seite einer Landesgrenze liegt. Entscheidend sei die qualitativ hochwertige Versorgung, nicht die geografische Lage innerhalb eines Bundeslandes.





