BSG präzisiert Folgen von Versäumnissen der Krankenkasse bei leistungsrechtlichen Entscheidungen

B 1 KR 40/24 R, B 1 KR 8/24 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.06.2025 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in den Entscheidungen B 1 KR 40/24 R und B 1 KR 8/24 R vom 12. Juni 2025 die Anforderungen an die leistungsrechtliche Entscheidung der Krankenkasse nach § 8 PrüfvV konkretisiert. Dabei wurde klargestellt, dass die Krankenkasse an die fristgerecht benannten wesentlichen Gründe der Leistungsablehnung gebunden ist. Zudem führt eine verspätete oder unterlassene Mitteilung dieser Gründe zu einem umfassenden Beweisverwertungsverbot im Gerichtsverfahren.

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