Liquiditätshilfen auch für Kliniken ohne Anspruch auf Ausgleichspauschalen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Mitte März den Entwurf einer zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgelegt. In seiner schriftlichen zum Referentenentwurf begrüßt der gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband (DCV), dass der bereits praktizierte Ganzjahresausgleich auch 2021 stattfinden soll. Das wird den großen Herausforderungen grundsätzlich gerecht, unter denen die Krankenhäuser in der Pandemie die Versorgung leisten.

Kritisch sieht der kkvd die im Entwurf vorgesehene Referenzbasis für den Ganzjahresausgleich 2021. Es sollen nicht die gesamten, sondern nur 95 Prozent der aus 2019 herangezogen werden. […]

: KKVD

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