Krankenhausreform: Länder fordern Nachbesserungen am Warken-Gesetzentwurf
Bayern und Brandenburg kritisieren zentrale Punkte und fordern mehr Planungssicherheit und Flexibilität
Im Zuge der geplanten Krankenhausreform zeigt sich insbesondere aus den Bundesländern Bayern und Brandenburg deutliche Kritik am Referentenentwurf des Gesetzes von Nina Warken. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) äußerte gegenüber Table.Briefings, dass eine Überarbeitung der Definition der Fachkrankenhäuser im Entwurf fehle. „Die Überarbeitung einer derart zentralen Frage auf einen späteren Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren zu verschieben, sorgt bei den Krankenhäusern und Planungsbehörden für Unsicherheit“, so Gerlach. Zudem bemängelt sie, dass unklar bleibe, wie der Bund eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten sicherstellen wolle.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) kritisiert insbesondere die strengen Vorgaben zur Anrechnung von Fachärzten. Nach aktuellem Gesetzesentwurf darf ein Mediziner maximal drei der insgesamt 61 Leistungsgruppen anrechnen. „Hier ist mehr Flexibilität nötig, um gerade in der Fläche die Versorgung zu sichern“, so Müller. Außerdem sieht sie die neue Regelung, dass Tageskliniken künftig dieselben Qualitätsanforderungen wie vollstationäre Einrichtungen erfüllen müssen, als problematisch an.
Trotz dieser Kritik wird der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich positiv bewertet. Die Aussicht, den Ländern mehr Spielraum für Ausnahmen von den Leistungsgruppenvorhaben zu gewähren und Kooperationen zwischen Kliniken stärker anzuerkennen, wird von den Landesministern begrüßt.




