Krankenhausgutachten Niedersachsen 2025: Empfehlungen für eine zukunftsfähige Versorgungslandschaft
Analyse bestätigt gute Erreichbarkeit, zeigt aber Handlungsbedarf bei Strukturkonzentration und Ambulantisierung
Das am 18. Juni 2025 veröffentlichte Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Niedersachsen bildet eine wesentliche Grundlage für die künftige Krankenhausplanung im Land. Es wurde im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH erstellt und soll insbesondere bei der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) Orientierung bieten.
Die Analyse umfasste sowohl geografische als auch demografische Rahmenbedingungen und untersuchte detailliert den Stand der voll- und teilstationären Versorgung. Neben Fallzahlprognosen bis 2040 wurden auch zukünftige Bettenbedarfe, Ambulantisierungspotenziale und besondere Versorgungsbereiche wie Geburtshilfe und Schlaganfallversorgung beleuchtet.
Das Ergebnis: Die Krankenhausversorgung ist in Niedersachsen insgesamt gut aufgestellt. Die Erreichbarkeit von Klinikstandorten ist für die meisten Regionen und Leistungsgruppen gewährleistet – auch in der Notfallversorgung. Dennoch zeigen sich in ländlichen Regionen – insbesondere außerhalb der Ballungsräume – längere Fahrzeiten, die versorgungspolitisch berücksichtigt werden müssen.
In Ballungsgebieten bestehen hingegen vielfach Überlappungen, etwa in Leistungsgruppen mit elektivem Charakter oder in Bereichen mit Mindestmengenregelungen des G-BA. Daraus ergibt sich die Empfehlung zur strukturierten Konzentration medizinischer Leistungen an leistungsstarken Standorten, um Qualität und Effizienz zu steigern.
Entwicklungsszenarien bis 2040
Die Prognose der stationären Fallzahlen bis zum Jahr 2040 zeigt zwei mögliche Entwicklungen:
- Ohne stärkere Ambulantisierung ist von einem leichten Anstieg der stationären Fälle auszugehen – getragen von einer wachsenden und alternden Bevölkerung.
- Bei konsequenter Ambulantisierung könnte das stationäre Aufkommen hingegen leicht sinken. Das Gutachten empfiehlt daher, ambulante Versorgungsformen gezielt auszubauen.
Dabei wird deutlich: Die Inanspruchnahme stationärer Leistungen wird sich strukturell verändern. Notwendig ist daher eine flexible, datenbasierte Planung, die regionale Besonderheiten – wie etwa die Versorgung der ostfriesischen Inseln – berücksichtigt und laufend anpasst.
Handlungsempfehlungen für Politik und Planung
Zu den zentralen Empfehlungen des Gutachtens gehören:
- Kontinuierliches Monitoring der Fallzahlen pro Region und Leistungsgruppe
- Bedarfsgerechte Anpassung der Bettenkapazitäten und gezielte Zuweisung der Leistungsgruppen
- Konzentration medizinischer Leistungen an leistungsfähigen Zentren zur Sicherung der Behandlungsqualität
- Erhalt wohnortnaher Grundversorgung in strukturschwachen Regionen, ggf. durch Kooperationen, Telemedizin und sektorenübergreifende Lösungen
- Länderübergreifende Koordination, um Versorgung an Landesgrenzen zu optimieren
Minister-Statement zur künftigen Ausrichtung
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betonte bei der Vorstellung des Gutachtens die Bedeutung der Analyse für die anstehende Krankenhausreform:
„Wir müssen unsere Versorgungsstruktur regional ausbalancieren: leistungsstarke Zentren stärken und gleichzeitig in dünn besiedelten Gebieten den Zugang sichern. Weiße Flecken dürfen nicht entstehen – wohnortnahe Versorgung bleibt unser Ziel.“
Das Land plant, die Gutachtenergebnisse nun in den Dialog mit Klinikträgern und Kommunen zu überführen, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine zukunftssichere, qualitätsorientierte Krankenhauslandschaft zu erarbeiten.




