SÜV erhalten ab 2027 bis zu 9,1 Mio. Euro Strukturpauschale

Neue Vergütung kombiniert 182.734 Euro je Bett und Jahr mit 95 Euro je vollstationärem Belegungstag – bis zu 50 Planbetten sind vorgesehen

Für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) steht die Vergütung ab 2027 fest. Die neue Systematik kombiniert eine weitgehend fallzahlunabhängige Strukturpauschale mit einer Tagespauschale für stationäre Behandlungen. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes können SÜV bei maximaler Bettenzahl und entsprechender Auslastung jährliche Erlöse von bis zu 10,9 Millionen Euro erzielen.

Die Spitzenverbände von Krankenhäusern und Krankenkassen hatten sich auf die Vergütungsstruktur für die neue Versorgungsform verständigt. Damit liegt neben dem bereits festgelegten Leistungsspektrum eine weitere wesentliche Grundlage für die geplante Umwandlung bestehender Krankenhausstandorte vor.

Die AOK berichtet, dass Branchenvertreter in der Vereinbarung grundsätzlich eine tragfähige Grundlage für solche Umstrukturierungen sehen. Ob die Finanzierung im tatsächlichen Betrieb ausreicht, bleibt allerdings offen.

182.734 Euro je Bett unabhängig von der Fallzahl

Den größten Teil der Finanzierung bildet eine jährliche Strukturpauschale von 182.734 Euro je Planbett. Die Zahl der Planbetten ist auf maximal 50 begrenzt. Damit ergibt sich bei vollständiger Ausschöpfung rechnerisch eine Strukturfinanzierung von rund 9,14 Millionen Euro pro Jahr.

Die Pauschale soll die personellen und sonstigen leistungsunabhängigen Kosten abdecken. Hinzu kommen 95 Euro für jeden Belegungstag eines vollstationären Falls.

Die Vergütung ist damit deutlich weniger von der Zahl behandelter Fälle abhängig als die klassische DRG-Finanzierung. Gesundheitsökonom Andreas Schmid bewertet gegenüber der AOK insbesondere den hohen strukturellen Anteil als relevant, weil dadurch auch Einrichtungen mit vergleichsweise niedrigen Fallzahlen betrieben werden könnten.

Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes sind bei maximaler Bettenzahl und ausreichender Auslastung Gesamterlöse von bis zu 10,9 Millionen Euro jährlich möglich.

Sana sieht Perspektive für bisher defizitäre Standorte

Sana-CEO Thomas Lemke bezeichnet die Vereinbarung gegenüber der AOK als solide Finanzierungsgrundlage für die Umwandlung bestehender Häuser. Unter üblichen Rahmenbedingungen hält er auch ein ausgeglichenes Ergebnis für erreichbar. Sana betreibt mit dem ambulant-stationären Zentrum in Templin bereits eine vergleichbare Versorgungsstruktur.

Das Unternehmen prüfe nach eigenen Angaben, an welchen Standorten die neue SÜV-Vergütung eingesetzt werden könnte. Potenzial wird insbesondere in ländlichen Regionen mit einer ausgedünnten ambulanten Versorgung oder kleinen Krankenhausstandorten gesehen.

Auch für Häuser, deren Träger bereits über eine Schließung nachdenken, könnte die Umwandlung eine Alternative darstellen. Entscheidend über die Einstufung als SÜV sind jedoch die Bundesländer. Die Regelung ist zudem auf die Umwandlung bestehender Krankenhausstandorte ausgerichtet; neue SÜV auf der „grünen Wiese“ sind nach Darstellung des baden-württembergischen Sozialministeriums nicht vorgesehen.

Personal könnte Umsetzung begrenzen

Ob sich SÜV bundesweit als neue Versorgungsform etablieren, hängt nach Einschätzung der von der AOK befragten Akteure nicht allein von der Finanzierung ab. Insbesondere die Gewinnung von ärztlichem und pflegerischem Personal könnte für kleinere Standorte schwierig bleiben.

Zudem bestehen bei der konkreten Ausgestaltung erhebliche Spielräume auf Landes- und Standortebene. Die vereinbarte Vergütungsregelung soll nach drei Jahren überprüft werden. Erst der praktische Betrieb dürfte damit zeigen, ob die neue Finanzierung ausreicht, um bislang defizitäre kleinere Krankenhausstandorte dauerhaft in sektorenübergreifende Einrichtungen zu überführen.