Koalitionsvertrag mit gefährlichen Lücken in der Krankenhausreform
Fehlende Leistungsgruppen für die Kinder- und Jugendmedizin gefährden spezialisierte Versorgung
Im veröffentlichten Koalitionsvertrag vom 10. April 2025 wurde eine gravierende Lücke in der geplanten Krankenhausreform deutlich: Kinder- und Jugendliche scheinen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen übersehen worden zu sein. Die Reform plant die Zuweisung der 60 NRW-Leistungsgruppen sowie der „Spezialisierten Traumatologie“ zum 1. Januar 2027. Jedoch fehlen Leistungsgruppen für die „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ sowie die „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) warne, dass durch das Fehlen spezifischer Leistungsgruppen für spezialisierte Kinder- und Jugendmediziner und -chirurgen die stationäre Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen durch Fachkräfte in Gefahr geraten könnte. Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ, betont, dass die Vagheit der Formulierungen im Koalitionsvertrag bezüglich der möglichen Anpassung der Leistungsgruppen eine unzureichende Grundlage für eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung junger Patienten darstellt.
Die Kinder- und Jugendmedizin umfasst eine breite Palette spezialisierter Fachrichtungen wie Kinderkardiologie, Kindergastroenterologie und Kinderpneumologie, die in den Leistungsgruppen bislang nicht abgebildet sind. Für kranke Kinder und Jugendliche bleiben nur wenige allgemeine Kategorien wie Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderhämatologie und -onkologie bestehen, was die Qualität und Sicherheit der Behandlung gefährdet…







