IWiG: Ambulantisierung ohne Bezugsgrößenkalkulation?
Kritik an der proportionalen Verteilung von Gemeinkosten in der Krankenhauskostenkalkulation
Die Bezugsgrößenkalkulation, die in vielen deutschen Krankenhäusern zur Verteilung von Gemeinkosten verwendet wird, gerate zunehmend unter Kritik. Diese Methode verteilt Gemeinkosten, wie etwa die Gehälter des ärztlichen Dienstes oder Funktionsbereichskosten, anhand von Bezugsgrößen wie Pflegetagen oder Leistungspunkten. Die Vorgehensweise könne jedoch zu Verzerrungen führen, da sie nicht die tatsächliche, oft schwankende Intensität der Behandlung widerspiegele. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einem Patienten, der zwei Tage auf einer Normalstation behandelt wird, fallen Gemeinkosten in Höhe von 287,40 GE an. Verlängert sich der Aufenthalt auf vier Tage, verdoppeln sich auch die Kosten, obwohl die Behandlung in der Regel mit zunehmendem Fortschritt des Patienten an Intensität verliert.
Diese systematische proportional-verteilende Berechnung erweise sich als unzureichend, um die tatsächlichen Kosten eines Krankenhausaufenthalts genau abzubilden. Prof. Dr. Michael Greiling, Leiter des Instituts für Workflow-Management im Gesundheitswesen (IWiG), fordert eine realistischere Abbildung der Kostenverläufe. Die Einführung einer Prozesskostenrechnung könnte helfen, die tatsächlichen Kosten transparenter und verursachungsgerecht darzustellen. Besonders im Kontext der Ambulantisierung, also der Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich, sei eine präzisere und differenziertere Kostenkalkulation von entscheidender Bedeutung, um wirtschaftliche und medizinische Herausforderungen besser zu meistern.