Hybrid-DRG-Katalog 2026: KBV und GKV setzen erweiterte Vergütung ohne DKG durch
Rund 100 neue OPS-Kodes – Schwerpunkt auf ambulantisierbaren Eingriffen und kurzen stationären Verweildauern
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) hat auf Initiative von KBV und GKV-Spitzenverband eine Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs beschlossen. Ab 2026 sollen rund 100 neue OPS-Kodes in das sektorengleiche Vergütungssystem nach § 115f SGB V aufgenommen werden – ohne Zustimmung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Keine Einigung mit der DKG – Entscheidung ohne Konsens
Die Entscheidung fiel im ergEBA, da ein Konsens mit der DKG zu den Auswahlkriterien nicht zustande kam. Damit nutzten KBV und GKV-Spitzenverband die Möglichkeit, einen eigenen Vorschlag in das Gremium einzubringen und durchzusetzen. Die gesetzliche Frist zur Katalogaktualisierung bis zum 31. März wurde zwar überschritten, die Zielsetzung blieb jedoch klar: Mindestens eine Million Hybrid-DRG-Fälle im Jahr 2026.
Neue OPS-Kodes: Fokus auf ambulantisierbare Leistungen
Der erweiterte Katalog umfasst Leistungen, die bisher häufig vollstationär erbracht wurden, künftig jedoch auch ambulant oder mit kurzer Verweildauer (bis zu zwei Tagen) vergütet werden sollen. Die Leistungsbereiche umfassen u.a.:
- Kardiologische Eingriffe (z. B. Koronarinterventionen, Elektrophysiologie, Schrittmacher-/Defibrillator-Implantationen)
- Perkutan-transluminale Gefäßinterventionen
- Hernienchirurgie
- Laparoskopische Appendektomie und Cholezystektomie
- Frakturrepositionen
Die OPS-Auswahl orientiert sich laut KBV an dem Ziel, „international übliche ambulante Eingriffe auch in Deutschland sektorengleich zu ermöglichen“.
Nächste Schritte: Kalkulation und finale Anpassungen
Nun liegt der Ball bei den Instituten: Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und das Institut des Bewertungsausschusses werden Hybrid-DRG-Fallpauschalen für die neuen OPS-Kodes kalkulieren. Danach können alle drei Partner – KBV, GKV-Spitzenverband und DKG – letztmalig Anpassungen am Katalog oder an Vergütungsregelungen vornehmen, um Unterdeckungen zu vermeiden, etwa bei Sachkosten-intensiven Eingriffen.
Eine weitere Entscheidung über potenzielle Ergänzungen ist für Mitte 2025 angekündigt.