Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung 2025

Abrechnung von Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach
§ 115f SGB V über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ab 01.01.2025

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (im Folgenden: Vertragsarzt) können gemäß § 115f Abs. 3 Satz 3 SGB V die
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gegen Aufwandsersatz mit der Abrechnung von nach
§ 115f Abs. 1 SGB V bestimmten Leistungen gegenüber der jeweiligen Krankenkasse gemäß § 115f Abs. 3 Satz 3,
1. Alt. SGB V beauftragen. Die Beauftragung erfolgt durch den abrechnenden Vertragsarzt gegenüber der KVBW
durch Einreichung der Hybrid-DRG-Abrechnung und dieser einmalig abzugebenden Hybrid-DRG-Erklärung. Es
gelten die nachfolgenden Regelungen…