Hessens Gesundheitsministerin fordert Nachbesserungen am Krankenhausreformgesetz
Diana Stolz mahnt verlässliche Rahmenbedingungen an – Kritik auch von Krankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Vereinigung
Anlässlich der Länderanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz hat die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) auf deutlichen Nachbesserungsbedarf hingewiesen. Ziel des Gesetzes sei es, die im Vorjahr beschlossene Krankenhausreform praxistauglicher zu gestalten. Doch Stolz betonte: „Wir brauchen vonseiten der Bundesgesetzgebung einen verlässlichen Rahmen.“ Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium wichtige Anregungen aufgegriffen, etwa bei Planungsfristen oder bei den Transformationskosten für 2022/2023, doch gerade die geplante Vorhaltevergütung und die Frage der Planungssicherheit seien weiterhin kritisch.
„Krankenhäuser dürfen kein Versuchslabor sein“
Besonders deutlich äußerte sich Stolz zur Vorhaltevergütung, deren Einführung nicht nur verschoben, sondern grundsätzlich überprüft werden müsse: „Die Vorhaltevergütung muss halten, was sie verspricht, ehe sie tatsächlich eingeführt werden kann. Unsere Krankenhäuser dürfen nicht zum Versuchslabor im Echtbetrieb werden.“ Außerdem forderte sie eine breitere Standortdefinition, um Zusammenschlüsse von Häusern in Städten rechtlich abzusichern, sowie die Sicherung des Belegarztsystems.
Kritik aus den Fachverbänden
Auch die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) unterstützt die Forderung nach Nachbesserungen. Ihr Präsident, Prof. Dr. Höftberger, bezeichnete die Vorhaltefinanzierung in der aktuellen Form als „trojanisches Pferd“: Sie verursache zusätzliche Bürokratie, ohne die angestrebte Planungssicherheit oder eine verlässliche Finanzierung zu bieten. Zudem müsse den Ländern als Planungsbehörden mehr Spielraum eingeräumt werden, um regionale Besonderheiten von der Spitzenmedizin bis zur wohnortnahen Grundversorgung zu berücksichtigen.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych, warnte insbesondere vor den Folgen für das belegärztliche System: „Diese belegärztliche Versorgung, die insbesondere in ländlicheren Regionen eine wohnortnahe und hochwertige stationäre Versorgung gewährleistet, ist durch den aktuellen Stand der Krankenhausreform hochgradig gefährdet.“
Gemeinsames Ziel: Sicherung der Versorgung
Stolz bekräftigte, dass sie die Nachbesserungen in Berlin aktiv einfordern werde: „Die Bürgerinnen und Bürger in Hessen müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Not- oder Krankheitsfall Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben. Das ist die Richtschnur, die uns in Hessen alle gemeinsam leitet.“





