Grünes Licht aus dem Bundesrat für den nächsten Schritt der Krankenhausreform

Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds tritt in Kraft

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich mit Maßgaben zugestimmt. Diese Verordnung stellt einen entscheidenden Schritt in der fortlaufenden Krankenhausreform dar und ermöglicht es, Krankenhäuser bei Umstrukturierungen finanziell zu unterstützen.

Konkretisierung der Voraussetzungen und Fördermodalitäten

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das im November 2024 den Bundesrat passierte, wurde der Transformationsfonds ins Leben gerufen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen bis zu 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, wobei die Mittel je zur Hälfte von den Ländern und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebracht werden. Die nun bestätigte Verordnung präzisiert die Voraussetzungen für eine Förderung von Krankenhausumstrukturierungen und grenzt die förderfähigen Kosten ab.

Förderbedingungen und Nachhaltigkeitsaspekte

Die Verordnung regelt auch den Ablauf der Antragstellung, die Auszahlung sowie den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel. Der Bundesrat hat mit Maßgaben Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung genommen. Insbesondere soll bei der Förderung nun stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte geachtet werden. Zudem wurde beschlossen, dass nicht verbrauchte Fördermittel nicht zurückgefordert werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Projekts erneut zur Verbesserung der Versorgung im Krankenhaus investiert werden.

Finanzierung und Mitfinanzierung durch den Bund

Nach der Zustimmung des Bundesrates tritt die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder eine stärkere Mitfinanzierung durch den Bund, da sie die Finanzierung ohne Bundesbeteiligung für nicht sachgerecht halten. Die Länder appellieren an die Bundesregierung, einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen, um die Umstrukturierungsmaßnahmen effektiv zu fördern.

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