GKV-Spargesetz entzieht Kliniken 2026 bereits 260 Millionen Euro
VKD beziffert erste Finanzierungslücke durch GKV-Spargesetz
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wirkt sich nach Berechnungen des Verbands des Klinikmanagements Deutschlands e. V. bereits 2026 unmittelbar auf die Krankenhausfinanzierung aus. Durch die nur noch hälftige Berücksichtigung von Tarifsteigerungen oberhalb des Veränderungswertes entgeht den Kliniken nach Angaben des Verbands ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von rund 260 Millionen Euro.
Die wirtschaftlichen Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden für die Krankenhäuser nach Einschätzung des VKD bereits im laufenden Jahr konkret sichtbar. Hintergrund ist die Anfang August von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband bekannt gegebene Tariferhöhungsrate für 2026.
Nach der neuen gesetzlichen Regelung werden Tarifsteigerungen, die über dem Veränderungswert liegen, nicht mehr vollständig zusätzlich berücksichtigt. Stattdessen fließen nur noch 50 Prozent der Differenz in die Finanzierung ein. Die Steigerungen der maßgeblichen Leittarifverträge des öffentlichen Dienstes liegen 2026 nach Angaben des VKD bei insgesamt 4,06 Prozent. Dem steht ein Veränderungswert von 2,98 Prozent gegenüber. Aufgrund der neuen Regelung ergibt sich für den akutstationären Bereich eine zusätzliche Erhöhungsrate von lediglich 0,29 Prozent. Im Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung beträgt sie 0,41 Prozent.
Das daraus verbleibende Finanzierungsvolumen beziffert der VKD auf rund 260 Millionen Euro. Bei Fortführung der bisherigen vollständigen Berücksichtigung der Tarifsteigerungen wäre rechnerisch etwa das Doppelte zu erwarten gewesen. Der Verband sieht deshalb eine zusätzliche Finanzierungslücke von ebenfalls rund 260 Millionen Euro.
„Die Kliniken müssen die vereinbarten Gehälter vollständig zahlen, erhalten aber nur noch einen Teil der notwendigen Refinanzierung“, kritisiert VKD-Präsident Dirk Köcher. Die fehlenden Mittel seien die erste unmittelbar messbare negative Auswirkung des Gesetzes und belasteten die Krankenhäuser bereits 2026. Besonders betroffen seien die rund 600 kommunalen Krankenhäuser, die sich an den entsprechenden Leittarifverträgen orientieren. Nach Einschätzung des VKD geraten aber auch Krankenhäuser anderer Träger zusätzlich unter Druck, wenn deren Tarifsteigerungen 2026 oberhalb des über die Erlösentwicklung abgedeckten Niveaus liegen.
Kritisch bewertet der VKD insbesondere das Zusammenspiel aus steigenden regulatorischen Anforderungen und begrenzter Finanzierung. Mit den Qualitätskriterien der neuen Leistungsgruppen werden Krankenhäuser unter anderem verpflichtet, bestimmte fachärztliche Qualifikationen, Personalbesetzungen und Verfügbarkeiten vorzuhalten. Hinzu kommen Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten. Die hierfür notwendigen personellen Ressourcen könnten von den Kliniken nicht beliebig reduziert werden. Gleichzeitig drohten bei Nichterfüllung je nach Vorgabe Vergütungsabschläge, Rückzahlungen oder der Verlust von Leistungsberechtigungen.
„Die Politik bestellt immer mehr Personal, stellt aber die Finanzierung nicht sicher“
Aus Sicht des VKD entsteht ein grundlegender Widerspruch zwischen verbindlichen Struktur- und Personalvorgaben einerseits und einer begrenzten Refinanzierung der tatsächlichen Personalkosten andererseits.
Die zusätzliche Finanzierungslücke trifft nach Einschätzung des Verbands auf eine ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser. Fehlende Mittel könnten sich auf Liquidität, Instandhaltungen, Investitionen, Personalgewinnung und die Umsetzung der Krankenhausreform auswirken. Wo finanzielle Reserven weitgehend aufgebraucht seien, könnten auch Leistungsangebote und Klinikstandorte stärker unter Druck geraten. Der VKD warnt deshalb davor, notwendige Einsparungen oder nicht wiederbesetzte Stellen grundsätzlich als Managementversagen zu bewerten.
Der Verband fordert stattdessen, neue Personal-, Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen künftig nur dann zu beschließen, wenn deren Finanzierung verbindlich geklärt ist. Zudem müssten die finanziellen und versorgungspraktischen Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes transparent dargestellt werden.
„Wer den Krankenhäusern Personal und Strukturen verbindlich vorschreibt, muss diese auch vollständig finanzieren“, fordert Köcher.




