Gesetzentwurf zur Krankenhausreform: Kritik an Kooperationsregelungen und finanziellen Fehlanreizen

PKV bewertet Gesetzentwurf als nicht zielführend für Strukturwandel und Versorgungsqualität

In einer Stellungnahme vom 17. Dezember 2025 äußert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) umfassende Kritik: Erweiterte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern sowie zu breite Ermessensspielräume bei der Zuweisung von Leistungsgruppen behinderten den dringend erforderlichen Umbau des stationären Sektors und seien nachteilig für die Behandlungsqualität. Zugleich würden bestehende finanzielle Fehlanreize zu weiter steigenden Kosten führen.

Kritikpunkte des PKV-Verbandes
  • Kooperationen und Verbünde: Vorgesehen ist, dass Krankenhäuser Leistungsgruppen-Qualitätskriterien auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen erfüllen können. Der PKV-Verband lehnt dies ab, da es aus Qualitätsgründen der Regelfall sein sollte, dass die erforderlichen Strukturen am eigenen Standort vorgehalten werden. Kooperationen könnten zu einer nur auf dem Papier bestehenden Qualität führen, ohne dass in der akuten Versorgung eine sichere Leistungserbringung gewährleistet ist.
  • Ermessensspielräume bei Leistungsgruppen: Die Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser ohne vollständige Erfüllung der Qualitätskriterien sei zu weit gefasst. Auch wenn nun die Landesbehörden die Entscheidung im Einvernehmen mit den Krankenkassen treffen sollen, bleibt das Ermessen zu offen, und Fristen für die Umsetzung der Qualitätskriterien sind zu unbestimmt.
  • Finanzielle Fehlanreize: Vorhaltevergütung, volle tarifliche Refinanzierung des Krankenhauspersonals und die Beibehaltung der Meistbegünstigungsklausel führen laut PKV zu steigenden Kosten. Die Regelungen seien nicht mit Effizienzsteigerungen oder einer gezielten Transformation der Krankenhauslandschaft vereinbar.
  • Transformationsfonds: Positiv bewertet wird die Änderung der Finanzierung des Transformationsfonds aus Steuermitteln anstelle von Beitragsmitteln der Versicherten. Auch die Übermittlung relevanter Abrechnungsinformationen an die Private Krankenversicherung wird begrüßt.
  • Pflegebudget: Fehlanreize zeigen sich exemplarisch am Pflegebudget. Die Zahl der Pflegekräfte sei seit Einführung gestiegen, die Effizienz in der Behandlung aber nicht. Zudem werde Fachpersonal durch Rückverlagerung einfacher Aufgaben überlastet.

Der PKV-Verband sieht im Entwurf des KHAG zahlreiche Punkte, die den angestrebten Strukturwandel und die Qualitätsverbesserung in der stationären Versorgung behindern. Notwendig seien engere Vorgaben zur Qualitätskriterienerfüllung, eine Einschränkung von finanziellen Fehlanreizen sowie eine stärkere Fokussierung auf effiziente Strukturen und Prozessgestaltung in den Krankenhäusern. Positiv hervorgehoben werden die Umstellung der Transformationsfondsfinanzierung und die verbesserte Transparenz gegenüber der PKV.

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