Zur Kodierung einer Rethorakotomie (OPS 5-340.3)

L 1 KR 48/17 | , Urteil vom 21.02.2019

Die Beteiligten streiten um die Vergütung einer Krankenhausbehandlung und insbesondere um die des OPS Codes 5-340.3 „Rethorakotomie“ (OPS 2011). Bei einem wurde  eine Videothorakoskopie und einige Wochen später eine offen-chirurgische Operation mit Thorakotomie vorgenommen. Der MDK kam zu dem Ergebnis, dass die vom verschlüsselte Prozedur mit dem Code OPS 5-340.3 nicht kodierbar sei. Nach einer thorakoskopischen Operation sei einige Wochen später erstmals eine offen-chirurgische Operation mit Thorakotomie durgeführt worden, die deshalb nicht als Rethorakotomie kodierbar sei. […]

Der Auffassung des medizinischen folgend sei die Form des Zugangs entscheidend. Denn es stelle auch für die Nachbehandlung einen großen Unterschied dar, ob eine sogenannte Thorakoskopie oder eine Thorakotomie erfolgt sei. Bei der Thorakoskopie sei der Zugangsweg klein, bei der Thorakotomie groß. Wenn eine Thorakoskopie durchgeführt worden sei und anschließend eine Thorakotomie durchgeführt werde, so führe man eine Reoperation durch, die mit dem speziellen Prozeduren-Code verschlüsselt werden könne. Eine solche Reoperation bedeute allerdings nicht, dass man zugleich eine Rethorakotomie durchgeführt habe. Eine Rethorakotomie sei nur dann möglich, wenn auch zuvor eine Thorakotomie durchgeführt worden sei. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen. Folglich habe die Prozedur 5-340.3 nicht kodiert werden können […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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