Update: DRG-Kodierung 2026 für die Allgemein- und Viszeralchirurgie

DGAV: Anpassungen in ICD- und OPS-Klassifikation sollen chirurgische Leistungen im G-DRG-System präziser abbilden

Für das Vorschlagsverfahren zur DRG-Kodierung 2026 hat das Ressort für Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) umfangreiche Änderungen an der ICD-10-GM- und OPS-Klassifikation initiiert und teilweise bereits umgesetzt. Ziel ist eine differenziertere und leistungsadäquate Abbildung chirurgischer Eingriffe im deutschen G-DRG-System. Grundlage sind aktuelle Veröffentlichungen in der Fachzeitschrift Die Chirurgie vom 10. April 2026.

Die Anpassungen erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für die Weiterentwicklung der amtlichen Klassifikationssysteme verantwortlich ist. Im Fokus steht eine präzisere Kodierung komplexer viszeralchirurgischer Leistungen, um medizinische Leistungen künftig besser mit den tatsächlichen Ressourcenverbräuchen im Krankenhaus abzubilden.

Im Bereich der ICD-10-GM wurde unter anderem eine weitere Differenzierung perianaler Malignome vorgenommen. Neu eingeführt wurde ein spezifischer Kode für das maligne Melanom der Perianalhaut. Damit soll eine genauere Diagnosestruktur für seltene, aber klinisch relevante Tumorentitäten geschaffen werden.

Auch im OPS-System ergeben sich strukturelle Änderungen. Die bisherige Kennzeichnung beidseitiger Eingriffe durch den Zusatz „B“ entfällt künftig zugunsten einer seitengetrennten Kodierung. Zusätzlich wurde ein neuer Kode für die intraoperative Autofluoreszenz zur Identifikation der Nebenschilddrüsen eingeführt, was insbesondere für die endokrine Chirurgie relevant ist.

Im Bereich der Magenchirurgie wird die Revisionschirurgie durch eine neue Kategorie für sonstige Revisionseingriffe ergänzt. Zudem wurde die Kodierung von Eingriffen bei Zwerchfellhernien umfassend überarbeitet. Künftig erfolgt eine differenzierte Abbildung von Primär- und Rezidiveingriffen sowie der jeweiligen Zugangswege. Auch bei der Hemi-Fundoplicatio ist der Hiatusverschluss nun verpflichtend separat zu kodieren.

Für die Narbenhernienchirurgie wird im Kontext des Vorschlagsverfahrens 2027 eine erneute Differenzierung der W1- bis W3-Klassifikation angestrebt. Hintergrund sind neue klinische Daten, die insbesondere ab W2-Hernien eine erhöhte Komplikationsrate zeigen und damit die Eignung für Hybrid-DRG-Modelle infrage stellen. Das Transversus-abdominis-Release-Verfahren wird künftig den Kodes der Komponentenseparation gleichgestellt.

Darüber hinaus werden Kolonresektionen sowie atypische Leberresektionen stärker differenziert kodierbar, insbesondere hinsichtlich Rekonstruktion, Konversion intraoperativer Verfahren und Anzahl resezierter Läsionen. Damit soll das tatsächliche Leistungsgeschehen in der Viszeralchirurgie genauer abgebildet werden.

Aus Sicht des Krankenhaus- und Medizincontrollings haben die Änderungen potenziell Auswirkungen auf Dokumentation, Erlössituation und Kodierqualität. Insbesondere die zunehmende Granularität der OPS-Klassifikation erhöht die Anforderungen an strukturierte klinische Dokumentationsprozesse in chirurgischen Abteilungen.

Die DGAV betont, dass die Anpassungen darauf abzielen, die Abbildung chirurgischer Leistungen im DRG-System zu verbessern und eine sachgerechtere Vergütung komplexer Eingriffe zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Notwendigkeit einer engen Abstimmung zwischen klinischer Praxis, Kodierung und Gesundheitssystemsteuerung deutlich.

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