BSG zur neurologischen Komplexbehandlung und Zahlungspflicht für Selbsteinweiser

-Gesundheitspartner

Das Bundessozialgericht () hat die bisher geltende Festlegung der maximalen Transportzeit von einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu definiert. Der Zugang zu entsprechenden Notfalleingriffen muss inklusive der Alarmierungs- und Rüstzeiten des Transportfahrzeugs innerhalb von 30 Minuten erfolgen. Die in den Mindestanforderungen des  zur neurologischen (OPS 8-981 und 8-98b) zugelassene halbe Stunde beginnt demnach zum Zeitpunkt der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und endet mit der Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit der kooperierenden Klinik […]

Quelle: 

Das könnte Dich auch interessieren …