BSG zur neurologischen Komplexbehandlung und Zahlungspflicht für Selbsteinweiser

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Das Bundessozialgericht (BSG) hat die bisher geltende Festlegung der maximalen Transportzeit von Patienten einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu definiert. Der Zugang zu entsprechenden Notfalleingriffen muss inklusive der Alarmierungs- und Rüstzeiten des Transportfahrzeugs innerhalb von 30 Minuten erfolgen. Die in den Mindestanforderungen des OPS zur neurologischen Komplexbehandlung (OPS 8-981 und 8-98b) zugelassene halbe Stunde beginnt demnach zum Zeitpunkt der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und endet mit der Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit der kooperierenden Klinik

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