DEKV-Fachforum: Gutachten zeigt Grenzen von Subsidiarität und Trägervielfalt im Krankenhausrecht
Freigemeinnützige Häuser rechtlich ungeschützt – regionale Überzeugungsarbeit wird entscheidend
Beim Fachforum „Subsidiarität im Wandel – Zwischen Grundgesetz und Krankenhausreform“ hat der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zentrale Erkenntnisse zur Zukunft freigemeinnütziger Krankenhäuser vorgestellt. Kernstück war das vom DEKV in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts.
Das Gutachten kommt zu dem klaren Ergebnis: Subsidiarität und Trägervielfalt besitzen im Krankenhausplanungsrecht keine einklagbare Schutzfunktion. Für die Länder zählen ausschließlich Bedarf, Qualität und Leistungsfähigkeit – die Trägerform spielt bei Planungsentscheidungen keine Rolle.
„Das Krankenhausrecht kennt keinen Vorrang freigemeinnütziger Träger. Trägervielfalt hat rechtlich nur eine nachgeordnete Bedeutung, wenn die Qualität zweier Anbieter identisch ist“, erläuterte Schlegel. Freigemeinnützige Häuser erfahren somit keinen rechtlichen Schutz durch ihre Trägerform.
Kommunale Krankenhäuser dürfen unter bestimmten Bedingungen Verluste durch ihre Träger ausgleichen lassen, ohne dass dies als wettbewerbswidrig gilt. Freigemeinnützige Krankenhäuser haben diese Möglichkeit nicht, was zu einem strukturellen Nachteil führt.
Der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch betonte, dass die Zukunft der Trägervielfalt vor Ort entschieden werde: „Wer in den Regionen überzeugt, hat Chancen.“ Freigemeinnützige Häuser müssen sichtbar machen, welchen Mehrwert sie für die Daseinsvorsorge und die Qualität der Versorgung leisten – unterstützt durch belastbare Daten und klare Narrative.
Prof. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, hob hervor, dass Trägervielfalt ein tragender Bestandteil des deutschen Sozialstaats sei – insbesondere dort, wo Versorgung nicht profitgetrieben erfolgen könne. Sie warnte vor einer Erosion der Trägervielfalt, wenn kommunale Häuser durch Defizitausgleiche abgesichert sind, während freigemeinnützige Einrichtungen Insolvenzen riskieren.
Der DEKV kündigte an, freigemeinnützige Krankenhäuser künftig intensiver in der regionalen politischen Arbeit zu unterstützen und deren Versorgungsbeiträge klar zu kommunizieren, um die Trägervielfalt nachhaltig zu sichern.
„Trägervielfalt bleibt unverzichtbar für ein leistungsfähiges, menschliches und stabiles Gesundheitswesen. Ihre Sicherung verlangt heute mehr politische Überzeugungsarbeit als je zuvor“, fasste Radbruch zusammen.






