Bundesbasisfallwert 2026 steigt auf 4.570,64 Euro
Neue Korridorgrenzen setzen Rahmen für Landesbasisfallwerte
Der Bundesbasisfallwert (BBFW) für das Jahr 2026 wurde auf 4.570,64 Euro festgelegt. Darauf haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband sowie der PKV-Verband gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG verständigt. Grundlage der Vereinbarung ist die Berechnung des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.
Mit der Festlegung des BBFW wird ein zentraler Referenzwert für die Vergütung stationärer Krankenhausleistungen im DRG-System bestimmt. Der Bundesbasisfallwert dient als rechnerischer Durchschnitt und bildet die Grundlage für die Annäherung der jeweiligen Landesbasisfallwerte.
Für das Jahr 2026 wurden zugleich die gesetzlich vorgesehenen Korridorgrenzen definiert. Diese liegen bei 4.684,90 Euro (+2,50 Prozent) als obere Grenze sowie bei 4.524,02 Euro (-1,02 Prozent) als untere Grenze. Innerhalb dieses Rahmens müssen sich die zwischen Krankenkassen und Landeskrankenhausgesellschaften vereinbarten Landesbasisfallwerte bewegen.
Die Festlegung erfolgt jährlich und ist von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser. Über die Multiplikation des Basisfallwerts mit den jeweiligen Bewertungsrelationen (Relativgewichten) werden die Erlöse für einzelne Behandlungsfälle berechnet.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen vieler Kliniken bleibt die Entwicklung des Bundesbasisfallwerts ein entscheidender Faktor. Zwar sorgt die Anpassung für eine gewisse Dynamisierung der Erlöse, jedoch weisen Krankenhausverbände seit Jahren darauf hin, dass Kostensteigerungen – insbesondere im Personal- und Sachkostenbereich – häufig nicht vollständig abgebildet werden.
Die Korridorregelung soll zudem eine schrittweise Angleichung der Landesbasisfallwerte ermöglichen und historisch gewachsene Unterschiede reduzieren. Dennoch bestehen weiterhin relevante Abweichungen zwischen den Bundesländern, die sich unmittelbar auf die Erlössituation der jeweiligen Krankenhäuser auswirken.
Mit der aktuellen Vereinbarung liegt nun eine zentrale Kalkulationsgröße für das Jahr 2026 vor, die für Budgetverhandlungen, Wirtschaftsplanungen und strategische Entscheidungen in den Krankenhäusern maßgeblich ist.






