Augurzky warnt vor Klinikinsolvenzen ab 2027

RWI-Gesundheitsökonom fordert mehr Gestaltungsfreiheit für Krankenhäuser

Prof. Dr. Boris Augurzky warnt vor erheblichen finanziellen Folgen der geplanten Ausgabenbegrenzungen für Krankenhäuser ab 2027. Im Interview mit Klaus Emmerich, Sprecher der Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“, erwartet der Gesundheitsökonom, dass insbesondere kleinere Krankenhäuser, aber auch große Kliniken durch den zunehmenden wirtschaftlichen Druck in existenzielle Schwierigkeiten geraten könnten.

Krankenhausreform bleibt hinter ursprünglichen Plänen zurück

Augurzky war Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, deren dritte Stellungnahme wesentliche Grundlagen für die spätere Krankenhausreform lieferte. Die Kommission hatte unter anderem vier Versorgungslevel und insgesamt 132 Leistungsgruppen vorgeschlagen.

Die inzwischen verabschiedete Reform sieht dagegen 64 Leistungsgruppen und keine einheitlichen Versorgungslevel mehr vor. Augurzky bewertet die Abweichungen nicht als Scheitern seiner damaligen Empfehlungen. Die Leistungsgruppen seien weiterhin Bestandteil der Reform und die Stellungnahme habe eine Diskussion angestoßen, die eine deutlich größere Wirkung entfaltet habe als viele andere Gutachten.

Gleichzeitig räumt der Gesundheitsökonom ein, dass die ursprünglich vorgeschlagenen Level mit ihren strengen Anforderungen in der bestehenden Krankenhauslandschaft nur schwer umzusetzen gewesen wären. Rückblickend hätte er sich eine Orientierung an den bereits etablierten G-BA-Notfallstufen als Level gewünscht.

Konzentration soll Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessern

Augurzky hält weiterhin daran fest, dass eine stärkere Konzentration medizinischer Leistungen auf spezialisierte Zentren die Behandlungsqualität verbessern kann. Dort ließen sich Spezialisten und die erforderliche technische Ausstattung leichter bündeln.

Gerade im ländlichen Raum könnten Zusammenschlüsse von Krankenhausstandorten dabei eine Möglichkeit darstellen, Versorgung und Wirtschaftlichkeit miteinander zu verbinden. Voraussetzung seien allerdings ausreichende Investitionsmittel. Der Transformationsfonds könne hierfür eine wichtige Grundlage schaffen.

Problematisch sei nach Einschätzung Augurzkys allerdings die lange Dauer von Bau- und Transformationsprojekten. Investitionen müssten schneller umgesetzt werden, damit strukturelle Veränderungen tatsächlich rechtzeitig Wirkung entfalten könnten.

Finanzielle Belastung ab 2027 birgt Insolvenzrisiken

Besonders deutlich äußert sich Augurzky zu den finanziellen Auswirkungen der aktuellen Sparmaßnahmen. Die Gesundheitsausgaben müssten zwar begrenzt werden, weil die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen seien. Gleichzeitig sieht er erhebliche Risiken für die Krankenhausversorgung.

Ab 2027 würden den Krankenhäusern nach seiner Einschätzung Erlöse entzogen, während die Kosten weiter bestünden. Dadurch könnten Kliniken ihre Defizite weiter erhöhen. Eine von ihm beziehungsweise dem RWI durchgeführte Simulation erwarte deshalb Insolvenzen sowohl bei kleineren Krankenhäusern mit Notfallstufe 1 als auch bei größeren Häusern mit Stufe 3.

„Für Krankenhäuser hat dies heftige Konsequenzen“, erklärt Augurzky im Interview. Besonders problematisch sei, wenn wirtschaftlich unter Druck geratene Kliniken eine wichtige Funktion in der regionalen Versorgung übernehmen und kurzfristig keine Ersatzstrukturen geschaffen werden könnten.

Mehr Gestaltungsfreiheit für Kliniken gefordert

Augurzky verbindet seine Warnung deshalb mit einer konkreten Forderung an die Politik. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen stabilisiert werden sollen, müssten Krankenhäuser gleichzeitig größere Freiräume erhalten, um ihre Betriebskosten selbst zu reduzieren.

Dabei richtet sich seine Kritik auch gegen die zunehmende Regulierung. Jede zusätzliche Vorgabe und jedes bürokratische Verfahren binde Personal und verursache Kosten. Krankenhäuser müssten deshalb mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Strukturen vor Ort an die jeweiligen regionalen Bedingungen anzupassen.

Für das Klinikmanagement könnte dieser Punkt entscheidend werden. Eine Kombination aus sinkenden Erlösen, steigenden Kosten und gleichzeitig zunehmenden regulatorischen Anforderungen lasse den Häusern nach Einschätzung Augurzkys zu wenig Spielraum, um wirtschaftlich gegenzusteuern.

Transformationsfonds, SÜV und Vorhaltebudgets als Reformelemente

Trotz der Kritik bewertet Augurzky die Krankenhausreform insgesamt positiv. Besonders wichtig seien für ihn drei Elemente: der Transformationsfonds, die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV) und die Vorhaltebudgets.

Die SÜV könnten insbesondere im ländlichen Raum eine interessante Option darstellen, um regionale Krankenhausverbünde wirtschaftlich und versorgungsstrukturell zu stabilisieren. Voraussetzung sei allerdings ein kostendeckendes Vergütungssystem.

Auch die Vorhaltebudgets verteidigt Augurzky gegen die Kritik. Er hält langfristig feste Budgets für Krankenhausstandorte für denkbar. Ein Krankenhaus könnte demnach für einen regionalen Versorgungsauftrag ein planbares Budget erhalten und gleichzeitig konkrete Zielvorgaben sowie größere Gestaltungsfreiheit bekommen. Eine vollständige Selbstkostendeckung sei dabei ausdrücklich nicht das Ziel.

Das Interview liefert eine Einordnung der Krankenhausreform aus Sicht eines ihrer wesentlichen wissenschaftlichen Impulsgeber. Augurzky hält an der Grundidee einer stärkeren Konzentration und Spezialisierung fest, warnt aber gleichzeitig davor, den wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser zu erhöhen, ohne ihnen entsprechende Möglichkeiten zur strukturellen Anpassung einzuräumen. Für das Klinikmanagement ist insbesondere seine Einschätzung zu den Folgen ab 2027 relevant. Wenn Erlösrückgänge auf unverändert hohe Kosten treffen, kann die wirtschaftliche Schieflage auch Häuser erreichen, die für die regionale Versorgung unverzichtbar sind. Die von Augurzky angesprochenen Insolvenzrisiken machen deutlich, dass Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung nicht getrennt voneinander betrachtet werden können.

Interessant ist zudem sein Plädoyer für mehr Planbarkeit bei Vorhaltebudgets. Ein dauerhaft festgelegtes Budget in Verbindung mit einem regionalen Versorgungsauftrag und größerer unternehmerischer Gestaltungsfreiheit könnte einen Ansatz darstellen, der sowohl den Krankenkassen als auch den Krankenhäusern mehr Planungssicherheit gibt.

Damit verschiebt sich die zentrale Frage der Reform: Nicht allein, wie viele Krankenhäuser Deutschland künftig benötigt, sondern auch, welche finanziellen und organisatorischen Spielräume diese Häuser erhalten, um ihren Versorgungsauftrag wirtschaftlich erfüllen zu können.

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