Abrechnung ergänzender strahlentherapeutischer Behandlungen in Bayern
Krankenhäuser ohne eigene Strahlentherapieabteilung dürfen Leistungen abrechnen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat am 30. Mai 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Sicherstellung ergänzender strahlentherapeutischer Leistungen in der stationären Versorgung regelt…