MDK habe aufgrund ihrer Rolle im System der Krankenhausabrechnungsprüfungen die Verpflichtung, organisatorisch sicherzustellen, dass ausreichend Kapazitäten und Fachkräfte vorgehalten werden, um Abrechnungsprüfaufträge fristgerecht zu erledigen

L 5 KR 84/20 B ER | Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.03.2020