Eine Unterschreitung der Altersgrenze der Patienten von 60 Jahren erfülle die Anforderungen einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung nicht

L 5 KR 154/18 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 20.09.2018 rechtskräftig  – Urteilsbegründung