Versorgungsauftrag „Chirurgie“ des Krankenhauses erfasse die Implantation von Knie-TEP bei Gonarthrosen

B 1 KR 32/17 R | Bundessozialgericht, Terminbericht Nr. 28/18

Das BSG hat die Revision der beklagten Krankenkasse zurückgewiesen. Es verstößt nicht gegen revisibles Recht, dass das Landessozialgericht die bei der Versicherten durchgeführte Operation als vom Versorgungsauftrag des Plankrankenhauses der Klägerin umfasst angesehen und auch die übrigen Voraussetzungen des Zahlungs- und Zinsanspruchs bejaht hat. […] Die WBO (Weiterbildungsordnung) fasst unter dem Gebiet „Chirurgie“ u.a die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen. Dementsprechend hat das Landessozialgericht Essen die erbrachte Knie-TEP als vom Versorgungsauftrag „Chirurgie“ erfasst angesehen.

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