Vergütung zum Sachverständigengutachten zur med. Notwendigkeit über die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK)
S 29 KR 3031/20 | sozialgericht Detmold, urteil vom 02.02.2022
In dem anhängigen Hauptsacheverfahren streiten die Beteiligten (eine gesetzliche krankenkasse und ein zugelassenes krankenhaus) über die Frage, ob die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK) bei einem Versicherten im Rahmen einer stationären Behandlung medizinisch notwendig war oder ob auch Pool-Thrombozytenkonzentrate (PTK) ausreichend gewesen wären. Streitgegenstand ist eine Forderung in Höhe von 777,39 Euro. […]
Nach billigem Ermessen ist die Sachverständigenvergütung auf 2.013,48 Euro festzusetzen. Dabei hat sich das Gericht von folgenden Erwägungen leiten lassen:
Es handelt sich vorliegend aufgrund der komplexen Thematik um ein anspruchsvolles Gutachten, welches ohne weiteres die Zugrundelegung von 13,5 Stunden Zeitaufwand rechtfertigt. Auch die Auswahl der Honorargruppe M 3 (120,00 Euro pro Stunde) ist vorliegend ausnahmsweise gerechtfertigt. […]