Vergütung zum Sachverständigengutachten zur med. Notwendigkeit über die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK)

S 29 KR 3031/20 | Detmold, vom 02.02.2022

In dem anhängigen Hauptsacheverfahren streiten die Beteiligten (eine gesetzliche und ein zugelassenes ) über die Frage, ob die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK) bei einem Versicherten im Rahmen einer ären Behandlung medizinisch notwendig war oder ob auch Pool-Thrombozytenkonzentrate (PTK) ausreichend gewesen wären. Streitgegenstand ist eine Forderung in Höhe von 777,39 Euro. […]

Nach billigem Ermessen ist die Sachverständigenvergütung auf 2.013,48 Euro festzusetzen. Dabei hat sich das Gericht von folgenden Erwägungen leiten lassen:

Es handelt sich vorliegend aufgrund der komplexen Thematik um ein anspruchsvolles Gutachten, welches ohne weiteres die Zugrundelegung von 13,5 Stunden Zeitaufwand rechtfertigt. Auch die Auswahl der Honorargruppe M 3 (120,00 Euro pro Stunde) ist vorliegend ausnahmsweise gerechtfertigt. […]

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