Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen

L 16 KR 324/18 | Landessozialgericht -Bremen, Beschluss vom 28.01.

Das Solidarprinzip der ist nicht grenzenlos. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass sich an den einer Behandlung beteiligen müssen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt. […]

Pressemitteilung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (PDF, 134KB)

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