Patientin muss sich an Behandlungskosten für gerissenes Brustimplantat beteiligen

L 16 KR 324/18 | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2019

Das Solidarprinzip der Krankenversicherung ist nicht grenzenlos. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Patienten sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen müssen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt. […]

Pressemitteilung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (PDF, 134KB)