Kostenerstattungsanspruch nach § 1922 BGB i. V. m. § 13 Abs. 2 SGB V
B 1 KR 39/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Stirbt ein Patient, der die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt hatte, vor Begleichung der Behandlungsrechnung, schließt dies einen Kostenerstattungsanspruch seiner Erben gegen die Krankenkasse nicht aus…




