Gesonderte Begründungspflicht bei Abrechnung vollstationärer Notfallbehandlungen?
B 1 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Das BSG habe seine vielfach kritisierte Schockraumrechtsprechung wieder aufgegeben und klargestellt, dass eine kurzzeitige Notfallbehandlung im krankenhaus bei zeitnaher Verlegung in ein anderes Krankenhaus keine ambulante Behandlung, sondern eine konkludente stationäre aufnahme begründe, sofern die Notfallbehandlung eine „hohe Intensität“ aufweise. Jene könne sich bereits aus dem Einsatz verschiedener und in ihrem engen zeitlichen und örtlichen Verbund nur stationär verfügbarer diagnostischer Maßnahmen ergeben. In den nun veröffentlichen tragenden Gründen führt das BSG hinsichtlich des Nachweises dieses besonderen Mitteleinsatzes allerdings überraschend eine gesonderte Informationspflicht des Krankenhauses ein und begründet diese mit einem „Informationsgefälle“ zwischen Krankenhaus und krankenkasse […]