Gesonderte Begründungspflicht bei Abrechnung vollstationärer Notfallbehandlungen?

B 1 KR 15/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 29.08.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das BSG habe seine vielfach kritisierte Schockraumrechtsprechung wieder aufgegeben und klargestellt, dass eine kurzzeitige Notfallbehandlung im bei zeitnaher Verlegung in ein anderes Krankenhaus keine ambulante Behandlung, sondern eine konkludente begründe, sofern die Notfallbehandlung eine „hohe Intensität“ aufweise. Jene könne sich bereits aus dem Einsatz verschiedener und in ihrem engen zeitlichen und örtlichen Verbund nur verfügbarer diagnostischer Maßnahmen ergeben. In den nun veröffentlichen tragenden Gründen führt das BSG hinsichtlich des Nachweises dieses besonderen Mitteleinsatzes allerdings überraschend eine gesonderte Informationspflicht des Krankenhauses ein und begründet diese mit einem „Informationsgefälle“ zwischen Krankenhaus und […]

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