Die Verantwortlichkeit der Ärzt:innen im Zuge des Ehegattennotvertretungsrechts

Mit der Einführung des Ehegatten(not)vertretungsrechts zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde erstmalig eine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatt:innen und eingetragene Lebenspartnerschaften in Gesundheitsangelegenheiten geschaffen. Das Ziel, die Vereinfachung des Betreuungsrechts im gesundheitlichen Notfall, wurde dadurch umgesetzt, als dass keine juristisch ausgebildeten Personen, sondern das medizinische das Vorliegen eines Vertretungsfalles und sogar der weiteren Tatbestandsvoraussetzungen bestätigen. Eine Nachforschungspflicht in Bezug auf die Voraussetzungen wird von der Gesetzgebung explizit abgelehnt. Was vermeintlich auch dem Schutze des medizinischen Personals dienen sollte, bewahrt das medizinische Personal nicht vor einem enormen haftungsrechtlichen Risiko und einer ethisch gebotenen Verantwortung gegenüber den Betroffenen […]

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