Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte

Am 11.06.2021 hat der Bun­des­tag das Ge­sund­heits­ver­sor­gungs­wei­ter­ent­wick­lungs­ge­setz () be­schlos­sen, das am 25.06.2021 vom Bun­des­rat ge­bil­ligt wor­den ist. Da­mit wird ein wei­te­res Ge­setz zur Ver­bes­se­rung der me­di­­ni­schen Ver­sor­gung auf den Weg ge­bracht. Der Ge­setz­ge­ber ver­folgt mit dem Ge­setz un­ter an­de­rem das Ziel, die Qua­lität und Trans­pa­renz der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu stärken, Leis­tungs­an­ge­bote zu er­wei­tern und eine stärkere Ver­net­zung zwi­schen den ein­zel­nen Leis­tungserbrin­gern zu er­rei­chen. […]

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