Bundesregierung erleichtert Einsicht in Behandlungsakten

Patientinnen und Patienten sollen künftig einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie aus ihrer Behandlungsakte haben

Die Bundesregierung habe den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags-, Versicherungsvertrags- und Behandlungsvertragsrechts beschlossen. Kernpunkt sei, dass Patientinnen und Patienten künftig ein Anrecht auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte erhalten. Die Maßnahme setze ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Oktober 2023 um.